Österreichische Schweinebauern und -bäuerinnen fordern Rechtssicherheit

DI Michael Klaffenböck

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Obmann der Schweinehaltung Österreich betont Unverständnis österreichischer Schweinebauern und -bäuerinnen und fordert praxistaugliche Lösung für Betroffene

Im Jänner 2024 wurde ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht, welches eine Anpassung der Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche in der Schweinehaltung vorsieht. Seither ist die Bundesregierung aufgefordert, das Tierschutzgesetz dementsprechend anzupassen. Trotz längst vorliegender faktenbasierter betriebswirtschaftlicher Grundlagen für die Begründung einer angepassten Übergangsfrist, gibt es bis heute keine Einigung. „Das Ausbleiben einer praxistauglichen Lösung ist für unsere Bäuerinnen und Bauern absolut unverständlich. Wir wissen nach wie vor nicht, was in Zukunft gelten wird!“, stellt Ing. Franz Rauscher, Obmann der Schweinehaltung Österreich, klar.

Fehlende Planungssicherheit gefährdet Gesamtpaket für mehr Tierwohl

Im Sommer 2022 wurde ein umfassendes Paket für mehr Tierwohl im Nationalrat verabschiedet. Darin wurde eine gesetzliche Anpassung der Haltungsbedingungen für Schweine auf einem Niveau besiegelt, das weit über den meisten anderen EU-Ländern liegt. Außerdem wurde eine Weiterentwicklung im AMA-Gütesiegel sowie im Bereich der Bio- und Tierwohlschweine auf den Weg gebracht. Seither konnten viele Betriebe im Umstieg auf Tierwohlsysteme begleitet werden, und die Anzahl an Bio- und Tierwohlschweinen wurde österreichweit um ein Drittel erhöht. „Wir sehen durch den Stillstand in den politischen Verhandlungen die heimische Schweinehaltung und alle vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche gefährdet. Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung zu mehr Tierwohl aufgrund der fehlenden Planungs- und Investitionssicherheit massiv erschwert“, zeigt sich Rauscher besorgt und wendete sich daher am vergangenen Donnerstag in einem Schreiben an den zuständigen Tierschutzminister Rauch und an den Landwirtschaftsminister Totschnig.

Praxistaugliche Lösung notwendig

Ein Großteil der rund 18.000 schweinehaltenden Betriebe in Österreich wird von den Entscheidungen zur Übergangsfrist betroffen sein. Obwohl die Haltung von Schweinen in Vollspaltenbuchten international die etablierte Haltungsform ist, gibt es in Österreich ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung zu innovativen Stallsystemen. Aber ohne angemessene Übergangsfristen und Unterstützung werden ein Großteil der Produktion sowie in weiterer Folge auch Investitionen und Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen wegbrechen. Rauscher weist auf die Notwendigkeit eines Sonderinvestitionsprogrammes für die Schweinehaltung hin: „Die von Landwirtschaftsminister Totschnig vergangene Woche verkündeten stärkeren Anreize für Investitionen in tierwohlfreundliche Ställe sind ein wichtiger erster Schritt. Die Rahmenbedingungen müssen allerdings attraktiv gestaltet werden.“

Die Schweinehaltung Österreich fordert zudem mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette. Rauscher: „Wir ersuchen Tierschutzminister Rauch gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Totschnig und den Betroffenen eine Lösung für eine praxistaugliche Übergangsfrist zu finden, die sowohl Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern als auch mehr Tierwohl ermöglicht, ohne die Eigenversorgung mit österreichischem Schweinefleisch zu gefährden.“

 

DI Michael Klaffenböck

klaffenboeck@schweine.at